Dienstag, 10. Februar 2009

Erbbaurechte in Zwangsversteigerungsverfahren häufig falsch bewertet

Im Jahr 2008 gab es in Deutschland rund 88.400 Zwangsversteigerungsverfahren (Quelle: Argetra). Erbbaurechte nehmen davon nur einen geringen Teil ein. Es fehlt deshalb bei den Beteiligten an entsprechenden Erfahrungen. Wegen den komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen bestehen zudem oft Unsicherheiten.

Lutz Schneider von Immobilienbewertung Schneider, Wilthen, erklärt in seinem Fachbeitrag „Erbbaurecht in der Zwangsversteigerung - Notwendigkeit der erbbauzinsfreien Bewertung von Erbbaurechten“, worin die Schwierigkeiten bei der Bewertung von Erbbaurechten in der Zwangsversteigerung liegen und welche Fehler dabei am häufigsten auftreten.

In seinem Beitrag soll die Notwendigkeit einer erbbauzinsfreien Bewertung der Erbbaurechte im Zwangsversteigerungsverfahren erläutert werden. Gleichzeitig sollen Lösungsmöglichkeiten für Beteiligte aufgezeigt werden, wie nicht erbbauzinsfreie Bewertungen erkannt oder ihnen vorgebeugt werden kann.

Der Fachbeitrag kann unter
www.wertermittlung-schneider.de/html/erbbaurecht_in_der_zwangsverst.html
kostenlos abgerufen werden.

Aus den im Fachbeitrag genannten Gründen empfehlen wir den Zwangsversteigerungsgerichten für die Bewertung von Erbbaurechten nur darauf spezialisierte Sachverständige heranzuziehen. Sonstigen Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens, bspw. Gläubigern, raten wir die vorgelegten Gutachten – jedoch unbedingt vor Wertfestsetzungsbeschluss des Gerichts – auf Mängel hin zu überprüfen lassen.

Immobilienbertung Lutz Schneider Sachverständigenbüro
Zittauer Straße 12
D-02681 Wilthen
Telefon: +49 (0) 3592 31908
Telefax: +49 (0) 3592 543135
E-Mail: lutz.schneider(at)wertermittlung-schneider.de
Internet: www.wertermittlung-schneider.de

Immobilien professionell bewerten. Das Sachverständigenbüro Lutz Schneider ist seit 1991 im Bereich der Immobilienbewertung tätig. Es ist der kompetente und erfahrene Ansprechpartner in allen Fragen der Grundstückswertermittlung. Für alle Bewertungsanlässe werden fundierte Privat- und Gerichtsgutachten angefertigt. Dabei stehen die Qualität und die Nachvollziehbarkeit der Gutachten sowie ein marktorientiertes Bewertungsergebnis im Vordergrund.

Lutz Schneider ist Vorsitzender im Sprengnetter Expertengremium für Immobilienwerte in der Region Oberlausitz, Lehrbeauftragter an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Dresden (SVWA) sowie Mitglied im Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Bautzen.

Quelle: openPR

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