Sonntag, 18. Juli 2010

Innovative Solarhäuser in Toplage

Das Neuruppiner Sonnenufer wird zur Solarmeile. Die Ever Energy Group errichtet dort in Kooperation mit der Firma Prima Solar neue Einfamilien- und Doppelhäuser. Sowohl die Dächer als auch die zum Haus gehörigen Carports sind mit Photovoltaikanlagen ausgestattet.

Dank Solar muss die Idee vom eigenen Haus kein Traum bleiben. Denn laut Erneuerbare Energien Gesetz muss für jede Kilowattstunde Strom, die von einer Solaranlage aus ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, eine so genannte Einspeisevergütung ausgezahlt werden. Diese Einspeisevergütung ist fixiert und auf die nächsten zwei Jahrzehnte nach Vertragsabschluss staatlich garantiert. Die Ever Energy Group hat darauf gründend ein optimales Solarkonzept entwickelt. Im Rahmen des Konzeptes wird das Haus mit der Vergütung anteilig mitfinanziert. Dadurch sinken die monatlichen Finanzierungsraten. Mit der Ever Energy Group können die Häuser am Sonnenufer ab 460 Euro monatlich einfach finanziert werden. In den meisten Fällen unterschreitet das die durchschnittlichen Miet- oder Finanzierungskosten für vergleichbare Objekte.

Doch die Neuruppiner Solarhäuser verfügen noch über zahlreiche weitere Vorteile. Hausbesitzer sind nicht nur miet-, sondern auch energiekostenunabhängig. Bei den stetig steigenden Stromkosten ist die Ersparnis ernorm. Die Neuruppiner Häuser sind mit einem Fernwärmeanschluss ausgestattet. Also entstehen beim Heizen keine Gas- und Ölkosten.

Das Solarcarport bietet zusätzlichen Wohnkomfort. Hier kann das Familienauto vor Sonne, Regen und Schnee geschützt geparkt werden. Wer sich ein Elektroauto wünscht, hat die eigene Zapfsäule gleich vor der Haustür.

Die Solarhäuser bieten darüber hinaus eine sichere Altervorsorge. Die Ersparnisse der Nebenkosten können anderweitig gewinnbringend investiert werden, so dass auch Vermögen langfristig planbar wird.

Selbst steuerrechtlich bringt das Solarhaus Vorteile. Denn wer seinen Solarstrom für die Einspeisevergütung verkauft, gewinnt den Unternehmerstatus. Die Ever Energy Group hilft dabei, diese Vorzüge optimal zu nutzen.

Die Traumhäuser am Sonnenufer sind perfekt ausgestattet. Mit 104 m² Wohnfläche bieten sie auf 2 Stockwerken eine großzügige Raumaufteilung. Im Erdgeschoss befinden sich ein weiträumiges Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Diele, Bad mit Dusch und WC und ein Abstellraum für zusätzlichen Stauraum. Das Obergeschoss ist ausgestattet mit 2 Kinderzimmern sowie einem weiteren Badezimmer mit Wanne und WC und einem zweiten Abstellraum.

Urban und doch idyllisch stehen die Häuser mit perfekten Anbindungen in alle Himmelrichtungen direkt am Ruppinersee. Die Infrastruktur bietet vom Kindergarten über Einkaufsmöglichkeiten bis hin zu Arztpraxen jeden Wohnkomfort. Naturnah in herrlicher Landschaft liegt der Ruppiner See gleich um die Ecke. Die Umgebung bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten wie zum Beispiel Bootstouren.

Gedacht sind die neuen Häuser für Privatpersonen. Doch auch für Investoren sind die Solarhäuser interessant. Da die monatliche Tilgungsrate dank Einspeisevergütung so gering wird, dass sie die Mietkosten für ein vergleichbares Objekt unterbietet, entstehen für den Investor durch seine Mieteinnahmen Überschüsse.

Ever Energy Group GmbH
Niedstraße 22
12159 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 (030) - 70 71 80 80
Telefax: +49 (030) - 70 71 80 79

www.everenergy.de

Pressekontakt: Dominik Modrach, presse(at)everenergy.de

Wir, die Ever Energy Group GmbH, sind ein Konzeptanbieter für Solarstromkonzepte. Wir verkaufen Photovoltaikanlagen als komplette Produkte. In unserem Dienstleistungspaket sind unter anderem eine ausführliche Beratung, Planung und Installation der Anlage sowie die Klärung von Steuer-, Versicherungs- und Unternehmensfragen inbegriffen.

Quelle: openPR

Dienstag, 13. Juli 2010

Erben müssen länger auf Ihr Haus warten

Die steigende Lebenserwartung der älteren Generation führt dazu, dass Haus- und Grundbesitz immer später von Erben übernommen werden kann. Auch die zunehmende Anzahl der Erbschaften ändert daran nichts. Dies führt dazu, dass Erwerber sogar später in die geerbten vier Wände einziehen können als solche, die aus eigenen Mitteln Wohneigentum schaffen.

Während der Selbstversorger im Alter von durchschnittlich vierzig Jahren seine selbst erworbene Immobilien bezieht, müssen Erben länger warten. Erst mit durchschnittlich zweiundvierzig kann die Erbengeneration den Immobiliennachlass beziehen.

Anders sieht es mit dem Zufluss von Geldvermögen aus. Dieser Nachlass erreicht die Begünstigten im Durchschnittsalter von achtunddreißig Lebensjahren.

Ob sich für Erben das Warten auf den Immobiliennachlass lohnt, kann eine Einschätzung des zu erwartenden Immobilienvermögens klären. Erst, wenn bekannt ist, mit welchem Immobilienwert zu rechnen ist und was an Miterben zu verteilen wäre, kann geplant werden.

Einen ersten Anhaltspunkt, wie viel eine Immobile wert ist, liefert www.immobilienwert24.com. Gegen geringe Gebühr erfährt der Anwender sofort den aktuellen Wert von Haus, Wohnung oder Grundstück.
Eine standortgenaue Immobilienbewertung eignet sich für Nachlassregelung, Vermögensaufstellung, Auseinandersetzung sowie bei Immobilienkauf- oder Verkaufsabsicht.

Vielleicht ist Eigeninitiative doch die bessere Wahl, um möglichst früh in der eigenen Immobilie zu wohnen? Besonders dann, wenn eine moderne Stadtwohnung einem Einfamilienhaus auf dem Land vorgezogen wird. Denn, die am häufigsten vererbte Immobilie ist das Wohnhaus.

Barzel GmbH / IMMOBILIENWERT24
Dr. Martin Barzel
Königsallee 60 F

40212 Düsseldorf
Telefon: +49 211 58003329
E-Mail: info(at)immobilienwert24.com
Homepage: www.immobilienwert24.com

IMMOBILIENWERT24 ist ein Dienst der Barzel GmbH, Königsallee 60 F, D-40212 Düsseldorf. Der Dienst bietet über das Internet ein Tool zur Immobilienbewertung gegen Entgelt an. Das Ergebnis der Bewertung kann im Anschluss vom Kunden ausgedruckt und gespeichert werden.

IMMOBILIENWERT24 bietet aktuelle und standortgenaue online Immobilienbewertungen für Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz an.

Quelle: openPR

Donnerstag, 8. Juli 2010

Neuerung im Immobilienrecht

Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich über eine Neuerung im Immobilienrecht, so berichtet das Immobilienportal myimmo.de. Hat ein Verkäufer bei Unterzeichnung eines Kaufvertrags Mängel wissentlich verschwiegen, so steht dem Käufer das Recht zu, vom Kaufvertrag ohne Wahrung einer Frist zur Mangelbeseitigung, zurückzutreten. Wurde von ihm jedoch jene Frist gesetzt, obwohl er trotz der willentlichen Täuschung nicht dazu verpflichtet gewesen wäre, erlischt sein Recht auf einen Rücktritt.

Grundlage für diese neue Gesetzeslage ist ein kürzlich verhandelter Fall. Dabei ging es um eine Eigentumswohnanlage, in die Wasser eintrat. Nachdem der Eigentümer der Wohnung (www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/wohnung) den Verwalter informiert hatte, wurde bei einer anschließenden Eigentümerversammlung beschlossen, einen Architekten mit der Ursachenrecherche zu beauftragen.

Kurz darauf verkaufte ein Wohnungseigentümer der Anlage seine Bleibe. Er verschwieg dem Käufer den Feuchtigkeitseintritt im Gebäude. Zwischenzeitlich war der Architekt auf die Ursache der Misere gestoßen, eine weitere Eigentümerversammlung beschloss die Sanierung der gesamten Wohnanlage. Der besagte Käufer räumte dem Verkäufer eine Frist zur Mangelbeseitigung ein. Letzterer kam seiner Pflicht nach. Dennoch trat der Käufer anschließend vom Kaufvertrag zurück.

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Verkäufers, da dieser innerhalb der gesetzten Frist der Nacherfüllung nachgekommen ist. Lediglich besondere Umstände berechtigen den Käufer zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er bei Abschluss des Vertrags arglistig getäuscht worden wäre, sodass eine anberaumte Mängelbeseitigung für den Käufer nicht zumutbar wäre.

Weitere Informationen:
news.myimmo.de/ruecktritt-vom-kaufvertrag-bei-verschwiege...

Unister GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister.de

Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.

Quelle: openPR

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