Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich über eine Neuerung im Immobilienrecht, so berichtet das Immobilienportal myimmo.de. Hat ein Verkäufer bei Unterzeichnung eines Kaufvertrags Mängel wissentlich verschwiegen, so steht dem Käufer das Recht zu, vom Kaufvertrag ohne Wahrung einer Frist zur Mangelbeseitigung, zurückzutreten. Wurde von ihm jedoch jene Frist gesetzt, obwohl er trotz der willentlichen Täuschung nicht dazu verpflichtet gewesen wäre, erlischt sein Recht auf einen Rücktritt.
Grundlage für diese neue Gesetzeslage ist ein kürzlich verhandelter Fall. Dabei ging es um eine Eigentumswohnanlage, in die Wasser eintrat. Nachdem der Eigentümer der Wohnung (www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/wohnung) den Verwalter informiert hatte, wurde bei einer anschließenden Eigentümerversammlung beschlossen, einen Architekten mit der Ursachenrecherche zu beauftragen.
Kurz darauf verkaufte ein Wohnungseigentümer der Anlage seine Bleibe. Er verschwieg dem Käufer den Feuchtigkeitseintritt im Gebäude. Zwischenzeitlich war der Architekt auf die Ursache der Misere gestoßen, eine weitere Eigentümerversammlung beschloss die Sanierung der gesamten Wohnanlage. Der besagte Käufer räumte dem Verkäufer eine Frist zur Mangelbeseitigung ein. Letzterer kam seiner Pflicht nach. Dennoch trat der Käufer anschließend vom Kaufvertrag zurück.
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Verkäufers, da dieser innerhalb der gesetzten Frist der Nacherfüllung nachgekommen ist. Lediglich besondere Umstände berechtigen den Käufer zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er bei Abschluss des Vertrags arglistig getäuscht worden wäre, sodass eine anberaumte Mängelbeseitigung für den Käufer nicht zumutbar wäre.
Weitere Informationen:
news.myimmo.de/ruecktritt-vom-kaufvertrag-bei-verschwiege...
Unister GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister.de
Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.
Quelle: openPR
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Meistgelesene Immobilien News
-
Auch beim Hauskauf gilt - Drum prüfe wer sich ewig bindet Damit Verträge zum Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie wirksam sind, mü...
-
Wo sind die Mieten im letzten Jahr besonders stark gestiegen? In welcher Region kann man günstig ein Haus kaufen? Das neue, kostenlose Markt...
-
Die Mietpreise in Norddeutschland drifteten in den vergangenen 5 Jahren weiter auseinander / Hamburg bleibt mit Preisen von durchschnittlich...
-
Vom 14.-16. Februar 2014 fanden die Augsburger Immobilientage statt und das Netzwerk Holzbau im Wirtschaftsraum Augsburg war zum 6. Mal mit ...
-
Mit seiner unverwechselbaren Space-Frame-Kunst hat er bereits die Straße und das Meer erobert: Nach seinem „MINI Cooper S by Marco Mehn“ und...
-
Energetische Gebäudesanierung – mit Augenmaß und Förderung Rund 40% des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissi...
-
Über 800.000 Bauwerke sind in Deutschland als Denkmäler klassifiziert. 36 davon stehen sogar auf der Liste der UNESCO Weltkulturerben. Die b...
-
Hohe Nachfrage nach Immobilien und steigende Immobilienpreise machen selbst aufwändige und teure Bebauungen lukrativ/Guter Verkaufszeitpunkt...
-
12. IIR Immobilienstandort München 2010 26. und 27. Juli 2010, Sofitel Munich Bayerpost Programm: iir.de/pr-muenchen2010 Die Nachfrage nach ...
-
Census Grund GmbH & Co. KG informiert über die Vorteile der Kapitalanlage Wohnimmobilie Berlin, im Dezember 2009: Eine Wohnimmobilie als...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen