Montag, 28. Juni 2010

Haufe-Lexware informiert über alle Änderungen der neuen ImmoWertV 2010

Am 1. Juli 2010 tritt die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Kraft und löst damit die bisherige Wertermittlungsverordnung (WertV) ab. Expertengeprüftes Wissen zu allen Änderungen bietet das Themenspecial auf dem Immobilienportal der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG. Darüber hinaus informiert das neue Buch „Die Wertermittlungsreform“ von Haufe-Experte Thomas Garthe detailliert über das Regelwerk der ImmoWertV 2010 und auch im Standardwerk „Grundstücks- und Gebäudewertermittlung“ wurden die Änderungen der neuen Verordnung bereits eingearbeitet. Ebenfalls aktualisiert wurde der Praxisratgeber „Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken“.

„Da die neue ImmoWertV die bisherige WertV ablöst, müssen alle Verkehrswertgutachten für Immobilien ab dem Stichtag 1. Juli 2010 nach den neuen Anforderungen erstellt werden.“, erklärt Thomas Garthe, freier Sachverständiger, Experte für Verkehrswertermittlungen und Hauptgesellschafter der Garthe Immobilienbewertungsgesellschaft mbH. Daher sei es umso wichtiger, so der Haufe-Autor weiter, dass der Sachverständige vor Erstellung des Gutachtens alle wertrelevanten Faktoren und Merkmale sorgfältig recherchiert, belegt und begründet.

Denn die neue Immobilienwertermittlungsverordnung weicht von ihrem Vorgänger-Regelwerk in vielen Punkten ab: So hat etwa die Alterswertminderung nach „Ross“ beim Sachwertverfahren ausgedient. Zukünftig ist eine lineare Alterswertminderung zwingend anzusetzen. Zudem kennt das Ertragswertverfahren jetzt eine neue Variante auf der Grundlage periodisch unterschiedlicher Erträge. Dieses Verfahren gleicht dem internationalen Discounted Cash-Flow-Verfahren. Und auch die Bodenrichtwerte müssen jetzt von den Gutachterausschüssen flächendeckend für alle Entwicklungsstufen ermittelt und veröffentlicht werden.

Diese und viele weitere wichtige Änderungen zur neuen ImmoWertV 2010 stehen ab sofort im Themenspecial auf dem Immobilien-Portal haufe.de/immobilien bereit. Geboten wird ein stichhaltiger und kompakter Überblick über zeitgemäße Bewertungsrichtlinien, Branchen-Echos sowie zu allen Veränderungen gegenüber der WertV inklusive praktischer Arbeitshilfen.

Für Sachverständige und Juristen empfiehlt sich außerdem das jetzt neu erscheinende Buch „Die Wertermittlungsreform“ von Haufe-Experte Thomas Garthe. Darin werden die rechtlichen Veränderungen der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung detailliert aufgezeigt und der abgelösten WertV gegenüber gestellt. Auf der CD-ROM im Buch finden die Kunden außerdem wichtige Arbeitshilfen und die neuen Gesetzestexte.

Die Änderungen der neuen ImmoWertV wurden bereits im Standardwerk „Grundstücks- und Gebäudewertermittlung“ eingearbeitet. Kunden erhalten darin von den Grundlagen bis zum aktuellen Zahlenmaterial alles, um unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben fundierte Wertermittlungen zu erstellen, Fremdgutachten zu überprüfen und Haftungsfallen zu vermeiden.

Immobilienbesitzern und Kaufinteressenten bietet der Haufe Praxisratgeber „Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken“ in vierter Auflage eine solide Basis für die Wertermittlung. Besonderen Wert legt der Autor Bernhard Metzger in seinem Buch auf die fachgerechte und übersichtlich dargestellte Herleitung des Verkehrswertes (Marktwert) mit Hilfe der normierten Verfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren). Mit Hilfe von Sensitivitätsanalysen wird gezeigt, welchen Einfluss die Eingangsgrößen auf das Ergebnis haben können. Die beiliegende CD-ROM enthält u.a. ein Mustergutachten sowie die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) und die Normalherstellungskosten (NHK 2000) etc.

Mehr Informationen rund um das Thema neue ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) unter www.haufe.de/immobilien

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Ein Unternehmen der Haufe Mediengruppe
Sabine Polifka
Fraunhoferstraße 5
82152 Planegg
Tel.: 089/ 89517-113
Fax.: 089/ 89517-270
E-Mail: sabine.polifka(at)haufe-lexware.com

Die Haufe Mediengruppe bietet ihren Kunden integrierte Arbeitsplatz- und Gesamtlösungen zur erfolgreichen Gestaltung ihrer steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aufgaben an. Die Lösungen umfassen Fachinformationen, Applikationen, Services, Dienstleistungen, Online-Communitys und Fachportale sowie Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten bis hin zur Personal- und Organisationsentwicklung. Zu den Hauptzielgruppen der Haufe Mediengruppe gehören große und mittelständische Unternehmen, Kleinbetriebe und Selbstständige, Steuerberater und Anwälte, der Öffentliche Dienst sowie Immobilienverwalter und Vereine. Bei ihnen nimmt die Haufe Mediengruppe eine führende Marktstellung ein.

Quelle: openPR

Keine Kommentare:

Meistgelesene Immobilien News