Mittwoch, 30. Dezember 2009

Indexmieten: Inflation bestimmt Mieterhöhung

In Mietverträgen kann vereinbart werden, dass die Miete in bestimmten Zeitabschnitten an den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst wird, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Mieter, die einen Vertrag mit einer Indexmiete abgeschlossen haben, hatten in den vergangenen Jahren nicht viel zu befürchten. Denn in Deutschland ist der Preisanstieg seit langem moderat. Angesichts der immensen Staatsverschuldung warnen einige Experten aber vor einer Inflation. Und dann könnten die Indexmieten kräftig steigen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Denn bei einem steigenden Preisindex kann der Mieter schnell und recht unkompliziert vom Vermieter zur Kasse gebeten werden – im Gegensatz zu den üblichen Mieterhöhungen mit ihrem formalen Korsett. Das liegt daran, dass bei Index-Mietverträgen die Mietangleichung an die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland gekoppelt ist. Der Bezugsindex wird vom statistischen Bundesamt ermittelt.

Bei einer Indexmiete muss die Miete allerdings mindestens für ein Jahr unverändert bleiben, erläutert Immowelt.de. Außerdem sind sonstige Mieterhöhungen weitgehend ausgeschlossen, selbst nach Modernisierungen. Nur wenn es sich um bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen handelt, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann auch bei einer Indexmiete mehr Geld verlangt werden. Dazu gehören beispielsweise Arbeiten, die aufgrund gesetzlicher Auflagen wie der Energiesparverordnung erledigt werden müssen.

Zu beachten sind bei der Indexmiete einige Formvorschriften. Sie muss zwingend schriftlich vereinbart werden. Der Vermieter muss die Mieterhöhung auch schriftlich geltend machen und die Berechnung der neuen Miete offen legen, führt Immowelt.de aus. Die neue Miete wird dann mit Beginn des übernächsten Monats fällig.

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Quelle: openPR

Mittwoch, 23. Dezember 2009

Neue Energieeinspar-Verordnung und jede Menge neue Missverständnisse

Besitzer, Verwalter, Käufer und Neumieter bestehender Gebäude müssen seit dem 1. Oktober 2009 die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) anwenden.

Die Praxis zeigt, dass jede neue Fassung der Energieeinsparverordnung zu neuen Fragen führt. Eigentümer, Verwalter, potenzielle Käufer und Neumieter von bestehenden Wohnhäusern, Büro- und sonstigen Immobilen sind im Regel-Dschungel überfordert. Viele Fragen können selbst Fachleute oft nur schwer beantworten. Kein Wunder, dass es dabei zu Missverständnissen kommt. Die sieben häufigsten Irrtümer zur geänderten EnEV seit 1. Oktober 2009 erklärt Melita Tuschinski, Herausgeberin der Infoportals www.EnEV-online.de zur praktischen Anwendung der Energieeinsparverordnung.

1. Missverständnis: Wer mehr als ein Zehntel seiner Fensterfläche erneuert, muss alle Fenster nach der neuen EnEV sanieren.
Nein, nur die erneuerten Fenster müssen den Wärmeschutz-Anforderungen der neuen EnEV 2009 entsprechen. Das gilt allerdings nicht für Besitzer, die höchstens ein Zehntel der gesamten Fensterfläche ihres Gebäudes erneuern. Diese müssen nur darauf achten, dass sie die geltende Norm für den Mindestwärmeschutz in Gebäuden einhalten und dass die erneuerten Fenster energetisch nicht schlechter sind als die alten.

2. Missverständnis: Wer mehr als ein Zehntel seiner Außenwände verändert, muss die Anforderungen der neuen EnEV 2009 erfüllen.
Nein, wer seine Außenwand teilweise nur neu streicht, muss die EnEV nicht einhalten. Maßgeblich ist nicht nur die Fläche, sondern auch die Art und Weise wie der Eigentümer die Außenwand verändert. Wenn er sie beispielsweise ersetzt, erstmals einbaut, zusätzlich dämmt, mit Platten oder Mauerwerksvorsatzschalen bekleidet, muss er die neue EnEV einhalten. Die EnEV bestimmt für jedes Bauteil der Gebäudehülle – Außenwand, Dach, Fenster und Decke – welche Veränderungen dazu führen, dass die Verordnung greift.

3. Missverständnis: Wer einen Anbau oder Ausbau größer als 50 Quadratmeter plant, muss das gesamte Gebäude auf Neubau-Standard bringen.
Nein, nur der neue oder ausgebaute Gebäudeteil muss den Wärmeschutzanforderungen der EnEV 2009 für Neubauten genügen. Wenn der Anbau oder Ausbau zwischen 15 und 50 Quadratmeter groß ist, müssen die neuen oder sanierten Bauteile der Gebäudehülle – Außenwand, Fenster, Dach und Decken – nur den Wärmeschutzanforderungen der EnEV 2009 für Altbausanierung entsprechen.

4. Missverständnis: Wer in seinem Haus oder Gebäude elektrische Speicherheizungen nutzt, muss diese unverzüglich ersetzen.
Nein, die EnEV 2009 verbietet nur den Eigentümern von großen Häusern, mit mindestens sechs Wohnungen, ihre elektrischen Speicherheizungen zu betreiben, allerdings nach dem großzügigen Zeitplan der EnEV. Besitzer von Nichtwohnbauten betrifft diese Pflicht nur wenn die elektrische Speicherheizung über 500 Quadratmeter der Nutzfläche ihres Gebäudes beheizt. Wer trotz staatlicher Fördergelder seine Heizung nicht wirtschaftlich vertretbar ersetzen kann, muss dieser Pflicht nicht nachkommen.

5. Missverständnis: Alle Fachleute – wie Techniker, Handwerker und Schornsteinfeger – die nach der EnEV 2009 Energieausweise im Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung ausstellen, dürfen auch EnEV-Nachweise bei Modernisierung ausstellen.
Nein, wer bei Neubau und Modernisierung die Energieausweise und EnEV-Nachweise ausstellt, bestimmt nicht die EnEV 2009, sondern allein das jeweilige Landesbaurecht. Es gibt also durchaus Fachleute, die zwar nach der EnEV 2009 im Bestand Energieausweise für Verkauf, Neuvermietung oder öffentlichem Aushang ausstellen, jedoch nach dem Landesbaurecht nicht berechtigt sind, bei Neubau und Modernisierung die EnEV-Nachweise auszustellen.

6. Missverständnis: Wer seine Wohnung, Haus oder sonstiges Gebäude verkaufen oder neu vermieten will, kann frei wählen zwischen den Energieausweis aufgrund des berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis) oder aufgrund des gemessenen, tatsächlichen Energieverbrauchs (Verbrauchausweis).
Nein, seit dem 1. Oktober 2008 dürfen Besitzer von kleinen alten Wohnhäusern, mit höchstens vier Wohnungen, keinen Verbrauchausweis mehr ausstellen lassen, wenn das Haus die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1977) nicht erfüllt. Sie müssen einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Alle anderen Eigentümer von bestehenden Gebäuden dürfen auch weiterhin zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.

7. Missverständnis: Wer seine Wohnung, Haus oder sonstiges Gebäude verkauft oder neu vermietet muss potenziellen Kunden einen gültigen Energieausweis vorlegen.
Nein, der Verkäufer oder Vermieter muss von sich aus nicht aktiv werden. Er muss nur dann seinen Kunden einen gültigen Energieausweis zeigen, wenn diese ihn fordern. Nach der EnEV 2009 haben potenzielle Käufer und Neumieter das Recht den Energieausweis zu verlangen und der Verkäufer oder Vermieter muss ihnen einen gültigen Ausweis „unverzüglich zugänglich machen“. Er könnte ihn beispielsweise im Flur oder Treppenhaus bei der Besichtigung aushängen.

Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
Bebel-Strasse 78, D-70193 Stuttgart
Telefon: + 49 (0) 7 11 / 6 15 49 26
Telefax: + 49 (0) 7 11 / 6 15 49 27
E-Mail: info(at)tuschinski.de
Internet: www.tuschinski.de

Melita Tuschinski ist Architektin mit Studium und Praxiserfahrung in Rumänien, Deutschland und USA - in Architekturbüros sowie in der Aus- und Weiterbildung von Architekten. Drei Leidenschaften haben ihren Berufsweg begleitet: energie-effiziente Architektur und computer-basierte Praxishilfen sowie das Internet als neue Kommunikations-Chance. Seit 1996 ist Melita Tuschinski in Stuttgart als Freie Architektin selbstständig tätig. Ihr Büro ist heute spezialisiert auf „energie-effiziente Architektur mit Internet-Medien“. In Online-Workshops und Informations-Systemen sowie in Fachzeitschriften und Veranstaltungen informiert sie zu aktuellen Themen der energie-effizienten Architektur. Seit 1999 betreut Melita Tuschinski das Fachportal zur Energieeinsparverordnung EnEV-online.de als Herausgeberin und Redakteurin.

Quelle: openPR

Mittwoch, 16. Dezember 2009

Bausparen: Bis Jahresende noch Prämien vom Staat sichern

Arbeitnehmer und Bausparer sollten noch vor dem Jahreswechsel prüfen, ob sie sich die Ansprüche auf die staatlichen Förderungen gesichert haben. Das rät die Bausparkasse Schwäbisch Hall.

„Mit Bausparen und Wohn-Riester können Verbraucher in den Genuss von gleich drei Prämien kommen“, rät Schwäbisch Hall-Experte Marcus Weismantel. Verheiratete Arbeitnehmer mit zwei Kindern erhalten so über 1.000 Euro pro Jahr. Was Arbeitnehmer und Bausparer vor dem Jahreswechsel prüfen sollten:

Wohnungsbauprämie: Wer jährlich 512 Euro auf seinen Bausparvertrag einzahlt, bekommt bis zu 45 Euro Wohnungsbauprämie gutgeschrieben. Förderanträge erhalten Kunden von ihrer Bausparkasse. Die Antragsfrist endet jeweils am 31.12. des übernächsten Jahres. Das bedeutet: Den Prämienantrag für 2007 müssen Sparer bis spätestens Ende 2009 bei ihrer Bausparkasse einreichen, um noch in den Genuss der Förderung zu kommen. Für die Wohnungsbauprämie gelten Einkommensgrenzen – unterstützt werden dafür schon alle ab dem 16. Lebensjahr.

Arbeitnehmersparzulagen für Bausparen: Berufstätige, die vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers auf einem Bausparvertrag anlegen und unter bestimmte Gehaltsgrenzen liegen, erhalten vom Staat bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage. Beantragt werden muss die Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt.

Riester-Förderung: Die dritte Fördermöglichkeit ist die Riester-Zulage. Mit ihr können Sparer seit rund anderthalb Jahren auch Wohneigentum finanzieren. Für die höchstmöglichen Zulagen müssen Sparer vier Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, beispielsweise auf einen Riester-Bausparvertrag anlegen. Jeder Förderberechtigte erhält dann pro Jahr 154 Euro Grundzulage und für jedes Kind 185 Euro – für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden sogar 300 Euro. Riester-Sparer unter 25 Jahren werden besonders belohnt: Sie erhalten zusätzlich einen Einmalbonus von 200 Euro.

Beantragt werden muss die Förderung mit einem Zulagenformular beim jeweiligen Produktanbieter. Wer bereits länger einen Vertrag besitzt und seine Zulage für 2007 noch nicht eingefordert hat, sollte schnell handeln: Die Antragsfrist läuft dieses Jahr ab. „Riester-Sparer sollten gleich den Dauerzulagenantrag einreichen“, empfiehlt Weismantel. Sie berechtigen damit ihren Anbieter, automatisch die Altersvorsorgezulage abzurufen. Alleinstehende und Besserverdiener profitieren unter Umständen auch von Steuervorteilen: Die eingezahlten Beträge können alle Riester-Sparer als Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis größer ist, als die in den Vertrag geflossenen Zulagen. Steuervorteile werden mit der Einkommenssteuer verrechnet.

Marcus Weismantel
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
74520 Schwäbisch Hall
Presse und Information
Telefon: 0791/46-3674
Telefax: 0791/46-4072
E-Mail: marcus.weismantel(at)schwaebisch-hall.de
Homepage: www.schwaebisch-hall.de

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,6 Mio. Kunden und einem Marktanteil von 30 Prozent die größte Bausparkasse in Deutschland. 2008 schloss das Unternehmen 1,1 Mio. Bausparverträge über 32 Mrd. Euro ab. Mit mehr als 7.000 Mitarbeitern arbeitet Schwäbisch Hall eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Das Unternehmen wird regelmäßig als TOP-Arbeitgeber ausgezeichnet. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Mio. Kunden.

Quelle: openPR

Donnerstag, 10. Dezember 2009

Energiesparhäuser – und die Umwelt kann aufatmen

Die Energiekosten für private und gewerbliche Immobilien sind in den vergangenen Jahren gleichermaßen stark angestiegen. Dies macht sich bei jedem Hausbesitzer mehr oder weniger deutlich im Haushaltsbudget bemerkbar.

Ein Ende dieses Trends ist laut Meinung vieler Experten nach wie vor nicht in Sicht.
Abhilfe kann hierbei die Einsparung von Energie mit sich bringen, wie es bei energiesparenden Hausmodellen der Fall ist. Hierbei kann der Hausbesitzer eine vorhandene Immobilie gemäß moderner Energiestandards umrüsten lassen. Eine finanzielle Förderung von Seiten des Staates ist hierbei generell möglich.

Ähnliches gilt auch, wenn sich der Einzelne für den Bau eines Energiesparhauses entscheidet. Hierbei kann nicht nur die Umwelt durch einen geminderten Energieverbrauch aufatmen, auch der Geldbeutel des Hausbesitzers wird deutlich entlastet werden.

Die KfW-Bankengruppe bietet für den Bau eines Energiesparhauses besonders günstige Darlehen für den Hausbauer an.

Jedes Energiesparhaus zeichnet sich durch einen individuellen Energiebedarf aus, der stark vom jeweils gewählten Energiestandard abhängig ist. Unterschieden werden beispielsweise Plusenergie-, Nullenergie- sowie Passivhäuser.

Passivhäuser bilden eine Besonderheit innerhalb der energiesparenden Hausstandards. Diese Hausbaumodelle nutzen vorwiegend passive Energiequellen zur Energieversorgung der Immobilie. Hierunter ist beispielsweise die Abwärme von elektrischen Geräten oder Personen, die sich im Hausinneren befinden, zu verstehen. Großflächige Fenster, die vorwiegend nach Süden ausgerichtet sind, unterstützen diesen Effekt indem sie ein Maximum an Sonnenlicht in das Hausinnere einfallen lassen, das zur natürlichen Beheizung der Immobilie verwendet werden kann.


Fazit: Ein Energiesparhaus richtet sich vor allem an umweltbewusste Bauherrn, die langfristig hohe laufende Energiekosten der Immobilie vermeiden möchten. Die staatliche Förderungsmöglichkeit versüßt den Bau eines Energiesparhauses für den Einzelnen zusätzlich.

Firma Pab-Varioplan GmbH
Gesellschafter & Marketingleiter Chris Gotzmann
Anschrift: Amalienstr.2 97072 Würzburg
Telefon 0931/8805664
Telefax 0931/8805854
eMail marketing(at)pab-varioplan.de

Die Pab-Varioplan GmbH ist ein renommierter Anbieter im Bereich des Fertighausbaus. Von der Planung bis zur Durchführung steht die PAB Varioplan hinter ihren Kunden und begleitet den Einzelnen durch alle Phasen des Hausbaus hindurch.
Das Unternehmen hat seinen Sitz im bayerischen Würzburg und kann auf einen großen und zufriedenen Kundenstamm vorwiegend im Großraum Bayern und Baden-Württemberg zurückblicken.

Quelle: openPR

Montag, 7. Dezember 2009

Census Grund GmbH & Co. KG: "Wohnimmobilien in Ballungsräumen bieten Zukunftspotenzial für Anleger"

Census Grund GmbH & Co. KG informiert über die Vorteile der Kapitalanlage Wohnimmobilie
Berlin, im Dezember 2009: Eine Wohnimmobilie als Kapitalanlage bietet Anlegern vor allem in Ballungsräumen - wo der Wohnraum knapp ist und die Bodenpreise hoch - eine sichere Wertbeständigkeit und einen Schutz vor Inflation auch in der Zukunft. Hochwertig sanierte Immobilien in attraktiven Lagen liegen daher gerade bei sicherheitsorientierten Anlegern hoch im Kurs. Die Census Grund GmbH & Co. KG hat sich auf die Vermittlung hochwertiger Immobilienobjekte in den bevorzugten Lagen Berlins spezialisiert und veräußert diese an private Anleger.

Topsanierte Wohnimmobilien in begehrten Innenstadtvierteln bieten aus Anlegersicht Sicherheit und Renditechancen wie kaum eine andere Kapitalanlage. Die Gründe sind nach Meinung der Census Grund GmbH & Co. KG einleuchtend: In Ballungsräumen sind Wohnungen und Grundstücke knapp und die Miet- und Bodenpreise entsprechend hoch – das betrifft in Berlin vor allem die beliebten Szeneviertel Prenzlauer Berg und Kreuzberg sowie die zentral in der westlichen City gelegenen Bezirke Charlottenburg und Wilmersdorf. Darüber hinaus geht die Zahl neu gebauter Wohnungen in Berlin kontinuierlich zurück, auf zuletzt ca. 3000 Wohneinheiten pro Jahr. Weil außerdem etliche Wohnungen aufgrund von Umwidmung, Abriss oder Zusammenlegung vom Markt verschwinden, verringert sich der Bestand an Wohnungen, so die Erfahrung der Census Grund GmbH & Co. KG.

Da zugleich die Berliner Bevölkerung stetig wächst und insbesondere topsanierte Wohnungen in den Innenstadtquartieren hoch begehrt sind, lohnt sich nach Meinung der Census Grund GmbH & Co. KG eine Investition in die inflationsgeschützte Kapitalanlage „Wohnimmobilie“ – gerade für die Altersvorsorge. Die Census Grund Gmbh & Co. KG verfügt über langjährige Erfahrung in der Vermittlung hochwertiger Wohnimmobilien aus Berlin. Im Portfolio der Census Grund Gmbh & Co. KG befinden sich deshalb ausschließlich Wohnungen, die hinsichtlich Bausubstanz, Sanierungsgrad und attraktivem Wohnumfeld langfristige Erwartungen an Rendite und Wiederverkaufswert erfüllen. Im Fokus der Census Grund GmbH & Co. KG steht derzeit das Szeneviertel „Kreuzkölln“ – eine Wortschöpfung für das neue Trend-Quartier nördlich und südlich des Landwehrkanals. Hier in der Pannierstraße veräußerte die Census Grund GmbH & Co. KG gleich mehrere Wohnungen in einem renovierten Altbau: An dem Gebäude erfolgte eine Kompletterneuerung von Fassade und Dach, auch Hausflur, Treppenhaus und Durchfahrten wurden saniert. In den Wohnungen selbst garantieren eine neue Einbauküche, ein neues Bad, die Verlegung von Laminat sowie die Modernisierung der Wärmedämmung einen hohen Wohnwert für die Mieter und eine attraktive Kapitalanlage für die Anleger.

Interessierte Anleger für ähnliche Objekte können telefonisch oder per E-Mail mit dem Team der Census Grund GmbH & Co. KG Kontakt aufnehmen und sich über aktuelle Angebote im Bereich Wohnimmobilien in Berlin informieren.


Census Grund GmbH & Co. KG
Horst Bogatz

Heilbronner Straße 10
10711 Berlin

Telefon 030 / 76 880 700
Telefax 030 / 76 880 777

info(at)census-grund.de
www.census-grund.de

Über die Census Grund GmbH & Co. KG und Horst Bogatz

Die Firma Census Grund GmbH & Co. KG berät zu allen Fragen rund um Immobilieninvestments und vermittelt Objekte gehobener Qualität direkt an private Anleger. Derzeitige Schwerpunkte der Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten der Census Grund GmbH & Co. KG sind Berlin und Brandenburg. Das Team der Census Grund GmbH & Co. KG verfügt über 20 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche. Die Geschäfte der Census Grund GmbH & Co. KG führt Horst Bogatz. Sitz der Census Grund GmbH & Co. KG ist Berlin.

Quelle: openPR

Dienstag, 1. Dezember 2009

Erstes grünes Baumagazin am Kiosk

Ab sofort liegt mit dem greenhome Magazin das erste Magazin für energieeffizientes und nachhaltige Bauen und Renovieren am Kiosk. In den Rubriken Leben, Bauen und Nutzen finden die Leser auf 114 Seiten den Bauplan für ihr eigenes greenhome. Immer mehr Bauherren achten darauf nachhaltig und energieeffizient zu bauen. Das neueste Magazin aus dem BT Verlag hilft Lesern, die auf Ökologie und Ethik setzen, beim Hausbau oder der Sanierung ihrer Immobilie.

Besonders stolz ist der Verlag auf die Top-Autoren, die man für das Magazin gewinnen konnte. Es sind einige der besten Experten in ihren Fachgebieten und Buchautoren von Standardwerken.

Eine Auswahl der Geschichten in der Premierenausgabe:

Schöne Scheune: Als der Kulissenbauer Matthias Hein sein Haus bei Berlin plante, setzte er auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. So entstand eine Bühne zum Leben.

Nachhaltig renovieren: Bestehende Bauten zu renovieren, zu sanieren oder zu modernisieren hat prinzipiell einen nachhaltigen Aspekt. Doch so komplex wie das Thema Nachhaltigkeit ist, so vielfältig sind die Lösungen.

10x Geld vom Staat: Kein Geld? Kein Problem, denn ein warmer Geldregen steht in Form von Zuschüssen für jene bereit, die grün Bauen. Wir nennen alle Förderprogramme.

Richtig heizen: Einfach nur heizen war gestern. Wohnwärmegestaltung ist heute gefragt. Gemeint ist damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Technik und kreativer Intelligenz.

Solar-Trends 2010: Es gibt viele Wege, Ihr Zuhause mit Solarenergie so auszustatten, dass Kosten und Nutzen optimal ausgewogen sind. Wir zeigen die Trends im nächsten Jahr.

Mehr zum Heft unter www.greenhome.de

BT Verlag GmbH
Steinstraße 56
81667 München

Tel. 0 89/45 70 96-0
Fax 0 89/45 70 96-10
info(at)bt.de
www.bt.de

Kontakt für die Presse: Heiko Heinemann, hh(at)bt.de

Der BT Verlag hat sich auf Magazine für Wohnen, Bauen und Leben spezialisiert. Der Münchner Verlag bringt u.a. die Titeln „haus&wellness“, "Bad/Design“ oder das Kaffeemagazin "crema" heraus. Mit „greenhome“ kommt ein Magazin hinzu, das laut Verleger Heiko Heinemann: „Genau zum richtigen Zeitpunkt kommt. Denn wer heute ein Haus baut oder eine Immobilie modernisiert kommt an den Themen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz nicht vorbei – und will es meistens auch gar nicht. Private Haushalte sind längst die Speerspitze einer gesellschaftlichen Bewegung, die sich durch das Bewusstsein auszeichnet, dass sich Vieles verändern muss. greenhome zeigt, wie man nachhaltig besser baut und lebt."

Quelle: openPR

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