Donnerstag, 30. Dezember 2010

Immobilienverrentung: Pro und Contra

Die Verrentung einer Immobilie bietet Vor- und Nachteile. Bild: BHW/Immowelt.deEigenes Heim und Mini-Rente: Angesichts des demografischen Wandels könnte das in Zukunft viele ältere Hauseigentümer treffen. Um den Ruhestand abzusichern, bietet sich die Verrentung der Immobilie an – diese hat aber auch Nachteile, mahnt das Immobilienportal Immowelt.de.

Wer ein Leben lang in den eigenen vier Wänden wohnt, möchte diese oft auch im Alter nicht aufgeben – selbst wenn die Rente kaum ausreicht, um einen gewissen Lebensstandard zu finanzieren. Eine mögliche Lösung ist die Immobilienverrentung: ein Verkauf der Immobilie, obwohl sie noch bewohnt wird. Der Immobilieneigentümer kann in seiner Wohnung oder seinem Haus bleiben und bekommt eine Rente gezahlt, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Wohnrecht plus Extra-Rente
Mehrere Anbieter bieten verschiedene Modelle an: In einem Fall wird die Immobilie an den Anbieter übertragen, der im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht einräumt und eine monatliche Rente zahlt, die sich nach dem Wert der Immobilie sowie dem Alter des Eigentümers richtet, erläutert das Immobilienportal Immowelt.de. Zusätzlich wird ein Risikoabschlag vorgenommen. Ein 68-Jähriger, der seine Immobilie mit einem Wert von 600.000 Euro verrentet, erhält bei einem Anbieter zum Beispiel eine monatliche Zusatzrente in Höhe von 750 Euro.

Umkehrhypothek
Eine weitere Variante ist die so genannte Umkehrhypothek: Dabei beleiht der Hausbesitzer seine Immobilie bei einer Bank, die dieses Produkt anbietet: Er erhält eine Einmalzahlung oder wahlweise eine monatliche Rente. Folge: Im Laufe seines restlichen Lebens steigt seine Verschuldung stetig. Nach seinem Tod können seine Erben entweder die Hypothek ablösen oder die Immobilie wird verkauft.

Modelle haben auch Nachteile
Diese Modelle sind zum Beispiel für Immobilieneigentümer überlegenswert, die keine Erben haben. Allerdings gibt es auch Nachteile: Zum einen ist die Zusatzrente - gemessen am Immobilienwert - doch recht gering. Die Umkehrhypothek ist relativ teuer. Damit müssten die Erben, so sie die Immobilie nach dem Tod des Erblassers behalten wollen, eine hohe Summe zur Tilgung der Umkehrhypothek zahlen. Rüstige Hauseigentümer sollten deshalb die Angebote genau durchrechnen und auch Alternativen in Erwägung ziehen - etwa den Verkauf der Immobilie: Mit dem Erlös lässt sich oft eine kleine seniorengerechte Wohnung finanzieren und es bleibt noch genug Geld übrig, mit dem der Lebensabend versüßt werden kann.

Quelle: www.immowelt.de
Originalmeldung: presse.immowelt.de/pressedienst/vorsorge-und-versichern/a...

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Die Immowelt AG ist einer der führenden IT-Komplettanbieter für die Immobilienwirtschaft. Wir betreiben mit www.immowelt.de eines der erfolgreichsten Immobilienportale am Markt und überzeugen mit 65 Millionen Exposé-Aufrufen und 960.000 Immobilienangeboten im Monat. Unsere Datensicherheit ist TÜV-zertifiziert und die hervorragende Benutzerfreundlichkeit durch neutrale Umfragen bestätigt. Dank eines starken Medien-Netzwerks erscheinen unsere Immobilieninserate zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen.

Unsere Softwareprodukte estatePro, estateOffice, Makler 2000 und immowelt i-Tool gehören zu den führenden Lösungen in der Immobilienbranche und erleichtern vielen Tausend Benutzern das tägliche Arbeiten.

Weitere Portale: www.bauen.de, www.fewoanzeigen.de und www.wohngemeinschaft.de

Quelle: openPR

Mittwoch, 29. Dezember 2010

Wohnen und Wärme für heute und morgen

Die Hauslinie EXCEPTION 2011 ist für Menschen interessant, die Wohnkomfort, Modernität und Umweltbewusstsein verbinden - und ihren Weg ins Eigenheim aktiv begleiten möchten. Auf Grundrissen zwischen 134 bis 233 Quadratmetern bieten die großzügigen EXCEPTION-Häuser alles, was modernes Wohnen für selbstbestimmte Menschen ausmacht:

- gesundes, behagliches Wohnklima
- niedrige Energiekosten durch die Nutzung regenerativer Energien
- qualitätszertifizierte Energieeffizienzhäuser
- Energiesicherheit, da die Häuser alle heute schon absehbaren gesetzlichen Vorgaben weit unterbieten
- nachhaltige und umweltbewusste Haustechniklösungen - gut für den Geldbeutel und gut für's Gewissen, die Umwelt wirklich zu schonen

Das von massa haus in Eigeninitiative entwickelte ecobalance-SYSTEM stellt derzeit im Ausbauhaussegment für Bauherren eine Innovation dar, die ihresgleichen sucht.

Interessenten erhalten ab sofort in allen massa-Musterhäusern ausführliche Informationen zur EXCEPTION-Linie: Am 2. Januar 2011 lädt massa haus in seinen Musterhauszentren darüber hinaus deutschlandweit zum spannenden Entdecker-Tag für Baufamilien ein! Parallel gibt es alles Wissenswerte auf der massa-Homepage: www.massa-haus.de und beim Austausch mit Gleichgesinnten in der neuen massa haus-Community: community.massa-haus.de

Auch auf twitter und facebook ist massahaus präsent: twitter.com/massahaus und facebook.com/massahaus

massa haus GmbH (über VERDURE Medienteam GmbH)
Kerstin Gojan-Dietz
Keplerstr. 7

71636 Ludwigsburg
Deutschland

E-Mail: kerstin.gojan-dietz(at)verdure.de
Homepage: www.massa-haus.de
Telefon: 07141/6887788

Die 1978 gegründete massa haus GmbH mit Hauptsitz in Simmern (Hunsrück) ist zum Marktführer unter den Ausbauhaus-Herstellern Deutschlands avanciert. Seit Produktionsbeginn errichtete das Unternehmen bereits über 22.000 Häuser; derzeit werden jährlich etwa 2.300 gestellt. Besonderer Wert wird dabei auf energiesparendes, gesundes Wohnen sowie attraktive Finanzierungsangebote gelegt. Unter dem Motto "massahaus - entdecke dich neu" bietet das massa-Ausbausystem vielen Baufamilien die Möglichkeit, besonders kostengünstig zu bauen und individuell gestaltbare Eigenleistungen in anrechenbares Eigenkapital zu verwandeln. Bundesweit laden 75 Musterhäuser interessierte Baufamilien zur ausführlichen Vor-Ort-Beratung ein.

Quelle: openPR

Mittwoch, 22. Dezember 2010

Anstieg der Mietpreise im Jahr 2010

In Deutschland sind Wohnungen im urbanen Raum nach wie vor sehr gefragt. Ländliche Regionen erfahren eine hohe Abwanderung, unter anderem weil die Arbeitsbedingungen in den Städten meist besser beziehungsweise vielfältiger sind. In der Folge steigen die Mietpreise parallel zur Wohnungsnachfrage. Vielerorts wurden die Mieten in diesem Jahr wieder erhöht. Generell stiegen die Preise laut einer Analyse des Immobilienverbandes im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 bis 2,2 Prozent. Das Immobilienportal myimmo.de geht der aktuellen Situation auf den Grund.

Wer eine Wohnung mieten (www.myimmo.de/wohnen/wohnung-miete) möchte, steht heute in vielen Städten vor einem langwierigen Prozess des Suchens, denn für eine attraktive Wohnung bewerben sich meist mehrere Interessenten. Aufgrund der erhöhten Nachfrage sinkt die Zahl der verfügbaren Immobilien. Die Mietpreise steigen gleichzeitig deutlich an. In den 390 untersuchten Städten waren dabei ähnliche Trends festzustellen.

Während Mieter in Leipzig im Schnitt 3,80 Euro pro Quadratmeter für eine in der Vorkriegszeit erbaute Wohnung zahlen, müssen Münchner Mieter in dieser Kategorie mit bis zu 8,90 Euro pro Quadratmeter rechnen. Am geringsten stiegen die Preise für Wohnungen, die vor 1950 errichtet wurden. Hier war ein Anstieg von etwa 1,4 Prozent zu verzeichnen. Auch Neubauwohnungen sind in diesem Jahr deutlich teurer geworden.

Insgesamt steigen nicht nur in den Großstädten die Mieten. Laut der Analyse des Immobilienverbandes waren die stärksten Erhöhungen in Orten mit 200.000 bis 300.000 Einwohnern sowie in Städten mit mehr als 300.000 Einwohnern zu vermerken.

Weitere Informationen:
news.myimmo.de/mietpreise-steigen-im-jahr-2010-wieder-stark-an/21174.html

Unister GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister.de

Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit kredit.de, geld.de, Versicherungen mit private-krankenversicherung.de und versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de ersteigert werden.

Quelle: openPR

Donnerstag, 16. Dezember 2010

2011: Was sich für Mieter und Immobilienbesitzer ändert

Bild: www.dach.de/Immowelt.deSolarförderung, Grunderwerbsteuer, Strom: Für Immobilienkäufer, Eigentümer und Mieter ändert sich im neuen Jahr einiges. Immowelt.de gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.

Solarförderung wird gekürzt
Die Förderung für Photovoltaik-Anlagen wird zum 1. Januar 2011 erneut gekürzt. Hausbesitzer, die ab diesem Zeitpunkt eine neue Anlage in Betrieb nehmen, erhalten nur noch eine Einspeisevergütung von 28,74 Cent je Kilowattstunde Strom. Diese Vergütung wird 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gezahlt. Wer seine Solarstromanlage bis zum 31. Dezember 2010 ans Netz gebracht hat, profitiert noch 20 Jahre lang von einer Vergütung in Höhe von 33,03 Cent.

Höhere Grunderwerbsteuer in einigen Bundesländern
Zum 1. Januar 2011 erhöhen vier Bundesländer die Grunderwerbsteuer. Statt bisher einheitlich 3,5 Prozent verlangt das Saarland bei einem Immobilienerwerb künftig vier, Bremen und Niedersachen verlangen 4,5 sowie Brandenburg fünf Prozent Steuer.

Geschossdecken von Dachböden müssen gedämmt werden
In vielen Fällen müssen Besitzer von Häusern, deren Dämmung gewisse Mindestanforderungen nicht erfüllt, im Laufe des Jahres 2011 die oberste Geschossdecke ihres Dach-, beziehungsweise Spitzbodens nachträglich dämmen. Die genauen Anforderungen und Ausnahmen können Eigentümer in der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachlesen.

Strom wird deutlich teurer
Wegen des enormen Zubaus an neuen Photovoltaik-Anlagen steigt die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) auf den Strompreis von 2,05 auf 3,5 Cent je Kilowattstunde. Die meisten Anbieter werden deshalb ihre Strompreise erhöhen.

Heizkostenzuschuss wird gestrichen
Der erst 2009 für Wohngeldempfänger eingeführte Heizkostenzuschuss wird zum 1. Januar 2011 wieder abgeschafft. Vom Heizkostenzuschuss profitierten vor allem Senioren und Geringverdiener. Die Bundesregierung hat den Zuschuss im Rahmen ihres Sparpakets verworfen.

Arbeitszimmer wieder absetzbar
Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitszimmer, die beruflich nötig sind, wieder absetzbar. Bei noch nicht abgeschlossenen Steuerfällen können die Steuervergünstigungen sogar rückwirkend ab 2007 geltend gemacht werden.

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Quelle: openPR

Donnerstag, 9. Dezember 2010

Energetische Sanierungen: Wer hat welche Rechte und Pflichten?

Foto: Velux / Immowelt.deImmer mehr Mieter und Vermieter müssen sich mit energiegerechten Sanierungen auseinandersetzen – und mit den rechtlichen Fragen, die damit einhergehen. Was Mieter dabei dulden müssen, was sie verlangen dürfen und welche Rechte die Vermieter haben, erläutert das Immobilienportal Immowelt.de.

Bullige Wärme im Sommer, immense Heizkosten im Winter – manch ein Mieter würde seinen Vermieter sicher gerne zu einer energetischen Sanierung drängen. Eine rechtliche Grundlage hierfür gibt es meist nicht, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Eigentümer die nicht isolierte Außenwand endlich dämmt oder das Haus mit einer effizienteren Heizungsanlage ausrüstet. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet bei bestehenden Gebäuden bislang nur zu wenigen Maßnahmen, zum Beispiel zum Austausch uralter Heizkessel. Nur dann, wenn ohnehin der Außenputz erneuert wird, muss der Eigentümer auch die Fassade dämmen.

Ist eine Sanierung geplant, muss der Vermieter seine Mieter drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich informieren. Eine Besonderheit gibt es allerdings bei energetischen Sanierungen: Will der Vermieter die Miete erhöhen, muss er darlegen, dass die Sanierung zu einer nachhaltigen Einsparung von Energie führt. Der Vermieter kann bis zu elf Prozent der Sanierungskosten auf die jährliche Miete aufschlagen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie hoch die Energieersparnis tatsächlich ist. Faktisch können die Wohnkosten für den Mieter also trotz Energieeinsparung steigen.

Die Mieter müssen im Normalfall die angekündigten Maßnahmen samt Mieterhöhung dulden, wenn diese dazu beitragen, dass nachhaltig Energie gespart wird. Dazu gehört beispielsweise der Austausch von Einfachfenstern zugunsten von Isolierglasfenstern. Allerdings sollten Mieter darauf achten, dass im Falle einer Modernisierungsmieterhöhung öffentliche Fördermittel von den Sanierungskosten abgezogen werden, mahnt das Immobilienportal Immowelt.de.

Wenn die Modernisierung für den Mieter allerdings eine unzumutbare Härte bedeutet, ist die Duldungspflicht außer Kraft gesetzt. Das ist beispielsweise bei Menschen der Fall, die schwerkrank sind.

Quelle: www.immowelt.de

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Quelle: openPR

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