Mittwoch, 17. Dezember 2008

Kredit von der Oma, Baugeld vom Onkel - Verwandtendarlehen sichert die solide Finanzierung des Traumhauses

Die Hypothekenzinsen bewegen sich weiterhin auf historisch niedrigem Niveau, selbst Baugeld mit Zinsbindungen von 15 bis 30 Jahren ist derzeit wieder unter fünf Prozent zu haben. Der Zeitpunkt für den Kauf des Eigenheims ist daher günstig, die selbst genutzte Immobilie erscheint gerade in unsicheren Zeiten wie diesen als gute und sichere Anlage. Doch die Finanzierung muss solide sein, und damit tun sich viele schwer.

Gerade jungen Familien mit durchschnittlichem Einkommen fehlt es oft am erforderlichen Eigenkapital. 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises verlangen die Banken in der Regel, und das ist vernünftig. Doch auch wer das Geld hat, kann möglicherweise die monatlichen Belastungen aus dem Darlehen nicht stemmen. Um sie zu senken, können Bauherren zum Beispiel Fördermittel der KfW, von Bundesländern, Kommunen oder Kirchen in Anspruch nehmen sowie Eigenleistungen beim Bau ("Muskelhypothek") einsetzen. Fehlen am Ende trotz aller Anstrengungen noch ein paar tausend Euro, gilt es, kreativ nach weiteren Geldquellen zu suchen: Mit einem Kredit von der Oma oder "Baugeld vom Onkel" kann das Finanzierungsloch gefüllt werden - um die Eigenkapitalquote zu erreichen oder um sie zu erhöhen, was die Kosten für die Finanzierung drückt. Ein solches Verwandtendarlehen, das von seiner Art her mit dem Arbeitgeberdarlehen zu vergleichen ist, bietet eine ganze Reihe an Vorteilen. Rund 25 Prozent aller jungen Bauherren setzen auf diese freundschaftlich-familiäre Finanzierung.

Über steuerliche Folgen informieren

Die Konditionen für ein Privatdarlehen innerhalb der Familie sind normalerweise sehr günstig. Es wird meist zu sehr niedrigen Zinsen oder sogar zinslos gewährt. Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren, die üblicherweise bei der Bank anfallen, kann man sich ebenfalls schenken. Mitunter müssen beim Familiendarlehen steuerliche Aspekte beachtet werden. Wenn die Verwandten es mit der Rückzahlung des Kredits nicht ganz so genau nehmen oder sogar ganz darauf verzichten, kann das Finanzamt das als eine Schenkung ansehen, auf die unter Umständen Erbschaft- oder Schenkungsteuer fällig wird. Allerdings kommt dies nur bei größeren Summen in Betracht, da für die Vermögensübertragung innerhalb der Familie relativ hohe Freibeträge gelten. Diese liegen je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 205.000 Euro für Kinder und 10.300 Euro für Neffen oder Nichten. Durch die anstehende Reform der Erbschaftsteuer werden sie in den genannten Fällen künftig wohl auf 400.000 bzw. 20.000 Euro steigen. Für den Darlehensgeber gilt es zu beachten, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen - dazu gehören auch Zinserträge aus einem vergebenen Darlehen - versteuert werden müssen, wenn sie den Sparerfreibetrag übersteigen. Dieser liegt derzeit bei 750 bzw. 1.550 Euro für Ledige bzw. Ehegatten zuzüglich Werbungskosten; mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 gelten Freibeträge von 801 bzw. 1.602 Euro inklusive Werbungskostenpauschale. Für Darlehensgeber wie Darlehensnehmer ist es daher in jedem Fall ratsam, sich über mögliche steuerliche Folgen genau zu informieren.

Darlehensvertrag schriftlich fixieren

Ein weiterer großer Vorteil des Verwandtendarlehens ist, dass es nicht im Grundbuch eingetragen werden muss und somit auch keine Sicherheiten zu erbringen sind. Außerdem fallen keine Bearbeitungsgebühren, Schätz- und andere Nebenkosten beim Notar an. Wird das Darlehen doch im Grundbuch eingetragen, kann dies nachrangig erfolgen, mit einem geringeren Anspruch an die dingliche Absicherung. Banken verlangen zur Absicherung eines Darlehens dagegen eine Grundschuld ersten Ranges. Falls eine nachrangige Eintragung überhaupt möglich ist, lässt sich der Kreditgeber das höhere Risiko durch höhere Zinsen bezahlen. Meist werden außerdem zusätzliche Sicherheiten verlangt. Da es auch unter Familienangehörigen zum Streit um Geld kommen kann, empfiehlt sich - vor allem bei größeren Beträgen - das Aufsetzen eines schriftlichen Darlehensvertrages. Dieser sollte, wie ein richtiger Bankvertrag, alle Modalitäten des Geschäfts regeln und Angaben zu Darlehensgeber und -nehmer, zur Kreditsumme, zu Tilgungs- und Zinssatz, Ratenhöhe und Laufzeit, zur Anzahl der Raten pro Jahr sowie gegebenenfalls zur Art der Kreditsicherheiten enthalten.

Tipp: Falls niemand in der Verwandtschaft ein Darlehen vergeben kann, ist die Übernahme eines Bausparvertrags eine Option. Das geht zum Beispiel dann sehr gut, wenn Eltern oder Geschwister ihre ursprünglichen Pläne geändert haben und ihren Vertrag nicht mehr selbst zur Baufinanzierung einsetzen wollen. Die Bausparkassen sind bei Vertragsübernahme innerhalb der Verwandtschaft in der Regel meist großzügig. Der übernommene Vertrag kann zu Ende geführt und das zinsfeste Darlehen für die Finanzierung einer eigenen Immobilie genutzt werden. Am günstigsten ist es, wenn der Bausparvertrag bereits zuteilungsreif oder kurz davor ist.

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www.aktion-pro-eigenheim.de stellt Bauherren als zentrale Datenbank alle Informationen zum Thema Förderung, Finanzierung und Grundstückssuche bereit. Exklusive Datenbanken wie "Baugeld vom Bürgermeister", "Baugeld vom Pfarrer" oder die "Familienhypothek" zeigen auch bisher noch wenig bekannte Förder- oder Finanzierungsmöglichkeiten auf.

Quelle: openPR

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