Im folgenden Artikel wird von Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Mirko Otto und Katharina Schulenburg von der Sachverständigen-Sozietät Otto und Kollegen erläutert, wo die Grenzen von Kurzgutachten liegen und was die Unterschiede zu ausführlichen Gutachten von Sachverständigen sind.
Recht häufig werden wir angerufen, ob wir nicht sehr preiswert ein „Kurz-Gutachten“ erstellen können, da ja alle Beteiligten das Objekt kennen und man bräuchte „nur so ungefähr einen Wert“. Dies verlangt nach einer „Ausblendung“ von Informationen, die durchaus wertrelevant sein können. Möglichst genau soll das Ergebnis sein, aber auch wenig (kostenpflichtige) Arbeit machen.
Im Internet werden derzeit in verschiedenen Formen automatisierte Kurzgutachten, Online-Bewertungen und Schnellgutachten zu sehr geringen Preisen angeboten. Hierbei sind vom Eigentümer oder Kaufinteressenten bestimmte Basisdaten zur Lage, Bauart, Ausstattung und in wenigen Fällen auch Besonderheiten einzugeben.
Auf Grundlage dessen wird von einer Software ein Schätzwert oder eine Schätzwertspanne angegeben. Diese basieren auf Auswertungen verschiedener Internetportale zur Vermietung und Verkauf von Immobilien und regionalen Daten und Statistiken.
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