Donnerstag, 7. Januar 2010

Mieter müssen Verbrauchsdaten angeben

Die Mitteilung kann nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert werden.

Damit der Vermieter sich einen Energieausweis ausstellen lassen kann sind Mieter sind verpflichtet, die Verbrauchsdaten für Heizkosten oder den Stromverbrauch zu überlassen. Das gilt auch dann, wenn die Mieter unmittelbar mit dem Energielieferanten abrechnen. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe (Az. 9 S 523/08).

Der Vermieter eines Einfamilienhauses wollte sich einen Energiepass ausstellen lassen. Hierzu ist es erforderlich, die Verbrauchswerte der letzten Jahre zu benennen. Da die Mieter die jeweiligen Kosten mit dem Energielieferanten selbst abrechneten, wäre es für den Vermieter der einfachste Weg gewesen, diese von den Mietern zu erfahren. Unter Hinweis auf den Datenschutz weigerten sich jedoch die Mieter. Der Vermieter klagte und bekam Recht. Die Mitteilung der Verbrauchsdaten sei eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, urteilte das Gericht. Ein datenschutzrechtliches Problem durch Preisgabe persönlicher Daten ergebe sich nicht. „In einer Vielzahl von Fällen würden Vermieter die Verbrauchswerte der Mieter selbst ermitteln und diese im Wege der Nebenkosten mit den Mietern abrechnen“, so Verbandsjurist Andre Wrede vom IVD West.

Philipp Schiwek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Quelle: openPR

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