Dienstag, 21. Juli 2009

Hauskäufer nach BGH-Urteil verunsichert – Zunahme der Wohnflächenmanipulation befürchtet

Im aktuellen BGH-Urteil zum Thema Flächenabweichungen in Mietverträgen wird festgestellt, dass Abweichungen in der Wohnfläche bis zu 10% vom Mieter zu tolerieren sind. Auch Mieterhöhungen auf der Grundlage einer bis zu 10% überhöhten Flächenangabe im Mietvertrag sind erlaubt. Dem Mieter sei das Festhalten an der zu hohen Flächenangabe im Vertrag zumutbar, wenn sie innerhalb dieser Toleranzgrenze liege, heißt es in dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus Karlsruhe. Nur, wenn die vertraglich ausgewiesene Fläche „erheblich“ – also mehr als 10% – über der wirklichen Fläche liegt, ist laut BGH eine nachträgliche Korrektur erforderlich.

Für den Hauskäufer einer gebrauchten Immobilie stellt sich nun die Frage, in wieweit auch beim Hauskauf Abweichungen der angegebenen Wohnfläche zulässig sind. Bei einer Flächenabweichung von 10% werden bei einem Einfamilienhaus aus wirklich vorhandenen 135m² Wohnfläche plötzlich 148,5 m² Wohnfläche. Geht man davon aus, dass ein marktüblicher Preis von 2000 EUR/m² Wohnfläche gezahlt werden soll, beträgt die Differenz 27.000 EUR, die der Käufer zuviel bezahlt.

„Gern werden in den Kaufverträgen gebrauchter Immobilien circa-Angaben für die Wohnfläche und weitere Haftungsausschlußklauseln verwendet“ erklärt Thomas F. Fruhwirth, geschäftsführender Gesellschafter der Fruhwirth KG und Betreiber des bundesweiten Dienstes hausinspektor.de. „Die Größe der Wohnfläche sollte als zugesicherte Eigenschaft klar im Kaufvertrag genannt sein. Der Käufer kann sonst kaum wirksam gegen die Täuschung vorgehen“ betont Thomas F. Fruhwirth.

„Entgehen kann der Hauskäufer einer Wohnflächenmanipulation dann, wenn er die Wohnfläche anhand von Grundrissen und Wohnflächenberechnungen fachkundig prüfen läßt.“ erklärt Thomas F. Fruhwirth. Durch entsprechende Urteile hat die Berechnung der Mietfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu erfolgen. Grundrisse, falls nicht verfügbar, lassen sich meist beim Bauamt beschaffen.

Fruhwirth Gebäudedaten KG
Butzbacher Str. 46, 60389 Frankfurt
Thomas F. Fruhwirth
Telefon: 069 70 79 03 97


Über hausinspektor.de
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Quelle: openPR

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