Im aktuellen BGH-Urteil zum Thema Flächenabweichungen in Mietverträgen wird festgestellt, dass Abweichungen in der Wohnfläche bis zu 10% vom Mieter zu tolerieren sind. Auch Mieterhöhungen auf der Grundlage einer bis zu 10% überhöhten Flächenangabe im Mietvertrag sind erlaubt. Dem Mieter sei das Festhalten an der zu hohen Flächenangabe im Vertrag zumutbar, wenn sie innerhalb dieser Toleranzgrenze liege, heißt es in dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus Karlsruhe. Nur, wenn die vertraglich ausgewiesene Fläche „erheblich“ – also mehr als 10% – über der wirklichen Fläche liegt, ist laut BGH eine nachträgliche Korrektur erforderlich.
Für den Hauskäufer einer gebrauchten Immobilie stellt sich nun die Frage, in wieweit auch beim Hauskauf Abweichungen der angegebenen Wohnfläche zulässig sind. Bei einer Flächenabweichung von 10% werden bei einem Einfamilienhaus aus wirklich vorhandenen 135m² Wohnfläche plötzlich 148,5 m² Wohnfläche. Geht man davon aus, dass ein marktüblicher Preis von 2000 EUR/m² Wohnfläche gezahlt werden soll, beträgt die Differenz 27.000 EUR, die der Käufer zuviel bezahlt.
„Gern werden in den Kaufverträgen gebrauchter Immobilien circa-Angaben für die Wohnfläche und weitere Haftungsausschlußklauseln verwendet“ erklärt Thomas F. Fruhwirth, geschäftsführender Gesellschafter der Fruhwirth KG und Betreiber des bundesweiten Dienstes hausinspektor.de. „Die Größe der Wohnfläche sollte als zugesicherte Eigenschaft klar im Kaufvertrag genannt sein. Der Käufer kann sonst kaum wirksam gegen die Täuschung vorgehen“ betont Thomas F. Fruhwirth.
„Entgehen kann der Hauskäufer einer Wohnflächenmanipulation dann, wenn er die Wohnfläche anhand von Grundrissen und Wohnflächenberechnungen fachkundig prüfen läßt.“ erklärt Thomas F. Fruhwirth. Durch entsprechende Urteile hat die Berechnung der Mietfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu erfolgen. Grundrisse, falls nicht verfügbar, lassen sich meist beim Bauamt beschaffen.
Fruhwirth Gebäudedaten KG
Butzbacher Str. 46, 60389 Frankfurt
Thomas F. Fruhwirth
Telefon: 069 70 79 03 97
Über hausinspektor.de
hausinspektor.de ist ein Serviceportal der Fruhwirth Gebäudedaten KG mit einem bundesweiten Expertennetz von unabhängigen Sachverständigen für Gebäude, Wertermittlung und Energieberatung. Kunden, egal ob Hauskäufer, Eigentümer oder Haus-Verkäufer, erhalten auf ihre Situation zugeschnitte Leistungen überall in Deutschland. Viele dieser Dienste, wie Hausinspektion, Wertschätzung und Energieberatung, werden zu attraktiven Festpreisen angeboten. Weiterführende Informationen:
www.hausinspektor.de
Quelle: openPR
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Meistgelesene Immobilien News
-
Wo sind die Mieten im letzten Jahr besonders stark gestiegen? In welcher Region kann man günstig ein Haus kaufen? Das neue, kostenlose Markt...
-
Auch beim Hauskauf gilt - Drum prüfe wer sich ewig bindet Damit Verträge zum Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie wirksam sind, mü...
-
Die Mietpreise in Norddeutschland drifteten in den vergangenen 5 Jahren weiter auseinander / Hamburg bleibt mit Preisen von durchschnittlich...
-
Vom 14.-16. Februar 2014 fanden die Augsburger Immobilientage statt und das Netzwerk Holzbau im Wirtschaftsraum Augsburg war zum 6. Mal mit ...
-
Mit seiner unverwechselbaren Space-Frame-Kunst hat er bereits die Straße und das Meer erobert: Nach seinem „MINI Cooper S by Marco Mehn“ und...
-
Energetische Gebäudesanierung – mit Augenmaß und Förderung Rund 40% des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissi...
-
Über 800.000 Bauwerke sind in Deutschland als Denkmäler klassifiziert. 36 davon stehen sogar auf der Liste der UNESCO Weltkulturerben. Die b...
-
Hohe Nachfrage nach Immobilien und steigende Immobilienpreise machen selbst aufwändige und teure Bebauungen lukrativ/Guter Verkaufszeitpunkt...
-
12. IIR Immobilienstandort München 2010 26. und 27. Juli 2010, Sofitel Munich Bayerpost Programm: iir.de/pr-muenchen2010 Die Nachfrage nach ...
-
Census Grund GmbH & Co. KG informiert über die Vorteile der Kapitalanlage Wohnimmobilie Berlin, im Dezember 2009: Eine Wohnimmobilie als...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen