Dienstag, 2. Februar 2010

Energieausweis in der Praxis

Seit dem 1. Januar 2009 gilt der Energieausweis für alle Wohnimmobilien, die vermietet oder verkauft werden, und soll über den Energieverbrauch der Immobilie informieren. „Auch nach einem Jahr ist das Interesse am Energieausweis eher gering. In den seltensten Fällen fragen Interessenten oder Käufer danach. Es gibt einfach wichtigere Kriterien für den Erwerb von Immobilien. Ein Haus ist schließlich kein Kühlschrank.“, kommentiert Ludger Kaup, Vorsitzender des Sachverständigenausschusses des Immobilienverbandes IVD West.

Beim Energieausweis unterscheidet man zwischen dem verbrauchsorientierten Energieausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch des Vorjahres ausweist, und dem bedarfsorientierten Ausweis, der den Gebäudezustand erfasst und den prognostizierten Energiebedarf dokumentiert. Eine Energieausweispflicht besteht für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet und bislang nicht modernisiert wurden zwin-gend vorgeschrieben. Alle anderen Eigentümer können zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis frei wählen. Aussteller des Verbrauchsausweises sind die Unternehmen, die die Heizkostenabrechnung erstellen oder der TÜV. Für den Bedarfsausweis muss eine Analyse des Gebäu-dezustands gefertigt werden und somit ein Energieberater beauftragt werden. Die Ausstellung ei-nes bedarfsorientierten Energieausweises ist folglich kostenintensiver.

Eine Kontrollinstanz, die prüft, inwieweit Vermieter oder Verkäufer einen Energieausweis besitzen, gibt es nicht. Kann ein Eigentümer der Nachfrage eines interessierten Käufers oder Mieters nach dem Energieausweis nicht nachkommen, wird dieses im strengsten Fall als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Philipp Schiwek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Immobilienverband Deutschland (IVD)
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Über den IVD West
Der Immobilienverband IVD West e.V. mit Sitz in Köln ist die regionale Untergliederung des IVD Bundesverbands, der größten Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft in Deutschland. Der IVD West vertritt ca. 1.350 Mitgliedsunternehmen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Die Verbandsmitglieder führen das IVD-Gütesiegel und haben damit ihre Fachqualifikationen nachgewiesen, halten genaue Wettbewerbsregeln ein und sind speziell versichert. Die so genannte Vermö-genshaftpflichtversicherung ist ein Muss. Das IVD-Logo ein Gütesiegel für Kompetenz und Profes-sionalität. Im Jahre 2004 schloss sich der IVD aus den beiden Verbänden Ring Deutscher Makler und Verband Deutscher Makler zusammen.

Quelle: openPR

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